Der übliche Kostenrahmen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist der Preis, den der Heilpraktiker für die zugrunde liegende Leistung normalerweise bei allen Patienten berechnet.
Der Erstattungssatz der PKV ist der Satz, den der privat krankenversicherte Patient von seiner Krankenversicherung für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.
Der Erstattungssatz der Beihilfe ist der Satz, den der beihilfeberechtigte Patient von seiner Beihilfestelle für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.
Der Erstattungssatz der PBeaKK ist der Satz, den die Postbeamtenkrankenkasse dem Patienten für die vom Heilpraktiker erbrachte Leistung üblicherweise erstattet.
Fehlen Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht erstattet. Bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann (Kostenübernahmeerklärung).