Beschreibung des Verfahrens
Die Wirkung der Fußzonenreflextherapie beruht auf de Erkenntnis, dass sich an den Füßen – vornehmlich an den Fußsohlen – Reflexpunkte befinden, die Wirkungen auf den Gesamtorganismus resp. bestimmte Organe haben.
Diese Reflexpunkte werden vom Behandler beim entspannt liegenden oder sitzenden Patienten nach einem festgelegten Schema durch Druck mit den Fingern gereizt.
Anwendungsgebiete
Die Fußreflexzonenmassage kann bei allen funktionellen Störungen innerer Organe oder auch bei Störungen, die durch eine fehlerhafte nervale Steuerung bedingt sind, hervorragend eingesetzt werden. Durch die indirekte Einwirkung auf Sehnen-, Muskel- und Gelenkerkrankungen verschiedenster Art wirkt sie entspannend und schmerzlindernd. Sie ermöglicht auch eine indirekte Einwirkung auf funktionelle Störungen innerer Organe über die Reflexzonen der Füße.
Die vorgenannten Anwendungsgebiete stellen kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände oder Leiden dar.
Kombinationsmöglichkeiten
Ausgezeichnet zu kombinieren ist das Verfahren mit sämtlichen Therapieformen der manuellen Medizin wie Massagen, Chiropraktik, Osteopathie und anderen.
Es ist ebenfalls eine sehr gute Ergänzung zu allen Injektionsformen und der Akupunktur. Ausgezeichnet ergänz das Verfahren Entspannungsverfahren wie das autogene Training.
Geschichte
Es handelt sich bei der Fußreflexzonenmassage um eines der jüngeren Therapieverfahren. Es wurde von Eunice Ingham erstmalig etwa um 1938 in ihrem Buch „Geschichten, die die Füße erzählen“ veröffentlicht. In Deutschland hat Hanne Marquardt um 1960 das Verfahren perfektioniert und zum Gebrauch in der Medizin systematisiert. Ärztlicherseits ringt das Verfahren noch um Anerkennung. In den Praxen der Heilpraktiker wird die Fußreflexzonenmassage seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt und gehört auch zum Ausbildungsplan seriöser Heilpraktikerschulen.
Hinweis
Wichtig ist der Hinweis, dass die Ausübung der Fußreflexzonenmassage zu den Behandlungsverfahren gehört, die nach der Rechtsprechung der Ausübung entsprechend dem Heilpraktikergesetz unterliegen. Dies bedeutet: Dieses Verfahren darf am Patienten nur von einem Heilpraktiker oder Arzt durchgeführt werden.
Abrechnung
Die Fußreflexzonenmassage wird nach der Ziffer 20.2 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker abgerechnet.