„Ab dem 1. Mai 2011 sind in der EU viele pflanzliche Arzneimittel verboten, was viele von uns dazu zwingt, pharmazeutische Arzneimittel einzunehmen, um damit die Profite der großen Pharma-Konzerne noch weiter zu mehren“, steht im Begleittext einer Petition, die schon über 800.000 Menschen unterschrieben haben. „Naturstoffe, die eine heilende Wirkung haben, werden in Zukunft wie eine gefährliche Droge behandelt“, heißt es in einem Blog.
Ganz richtig sind diese Aussagen nicht. Genau genommen handelt es sich um die Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel (2004/24/EG). Sie ist seit 2004 EU-Gesetz und beschreibt die Anforderungen an die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel. Sie ist bereits im September 2005 in deutsches Recht implementiert worden und hat ihren Ausdruck in den neuen §§ 39a-d Arzneimittelgesetz (AMG) gefunden. Das neue Registrierungsverfahren (§ 39a AMG) bezieht sich auf Fertigarzneimittel.
Was jetzt tatsächlich abläuft, ist die Übergangsfrist, in der pflanzliche Arzneimittel in den EU-Mitgliedsstaaten an die neuen Richtlinien angepasst werden müssen, weil sie sonst ihre Verkehrsfähigkeit verlieren.
Für die als traditionell nach § 109a AMG eingestuften Arzneimittel war der Hersteller bereits bis ende 2008 verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen, weil eben sonst sein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert.
Also ist festzuhalten, dass nicht die einzelne Arzneipflanze im Schussfeld steht, sondern dass EU weit das AMG angepasst wird.
Allerdings sind die Bedenken mancher Bürger auch nicht ohne. Denn de facto ist es so, dass auch in der Vergangenheit relativ einfache Vorgaben von Seiten der EU gemacht wurden, diese aber von den deutschen Arzneimittelbehörden und dem Gesundheitsministerium in ihrem Regulierungswahn völlig übertrieben umgesetzt wurden. Und durch die Einführung eben solcher Vorgaben und deren Umsetzung sind sehr, sehr viele Medikamente einfach vom Markt verschwunden, weil sich die kleinen Pharmaunternehmen, die die pflanzlichen und homöopathischen Arzneien herstellen, sich eine Nachzulassung einiger wenig verkaufter Medikamente schlichtweg nicht mehr leisten konnten. Die Warnungen des Heilpraktikerverbandes Bayern in den Jahren 1994 bis 1999 vor dem Regulierungswahn der deutschen Behörden wurden auch von den Bundesverbänden negiert – was uns dann den Maximalkiller in Form der 10. AMG Novelle einbrachte.
Und auch Europaweit tätige Berufsverbände betrachten diese Regelung mit Sorge, und derweil versuchen viele deutsche Organisationen wie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller und andere die Bedenken abzuwürgen.
Das Negieren von Bedenken der Bürger kommentierte unser Lehrmeister Joachim Broy dergestalt: „wir müssen uns bewusst sein, dass wir in Deutschland in einer Demokratur leben!“