Beschreibung des Verfahrens
Ursprünglich wurde die Regenbogenhaut des Menschen (Iris) mit bloßem Augen oder einer nicht verzerrenden 4-fach vergrößernden Lupe diagnostisch beurteilt. Später haben sich die Augendiagnostiker der so genannten Spaltlampe bedient, die auch in jeder augenärztlichen Praxis verwendet wird.
Beurteilt werden in der Augendiagnose:
- die Pupille und der Pupillensaum
- die Regenbogenhaut
- die Bindehaut mit ihren Gefäßen
- die Augenlider, Lidränder und Wimpern.
Der wichtigste Teil ist und bleibt aber die Regenbogenhaut.
Hier müssen zur Beurteilung die Farbe, Dichte und Struktur einbezogen werden. Dabei erhält der Naturheilkundler Aufschlüsse über:
- die Konstitution (Gesamtkörperverfassung)
- den Krankheitsort und die Krankheitsbereitschaft
- damit das individuelle Reaktionsmuster des Patienten
- den Energiehaushalt des Menschen
- das Verhalten und den Zustand der Stoffwechselsituation
- die krankhaften Zusammenhänge und verursachenden Bedingungen der einzelnen Systeme untereinander.
Kombinationsmöglichkeiten
Diese diagnostische Methode ist mit sämtlichen anderen Diagnosemöglichkeiten kombinierbar.
Geschichte
Die
Augendiagnose geht auf den ungarischen Heilpraktiker und Arzt Ignaz von Peczely
zurück. Seine erste Veröffentlichung „Anleitung zum Studium der Diagnose aus
den Augen“ stammt aus den Jahren 1880/81.
Schon die Hippokratiker in der Antike und bekannte Autoren aus dem Mittelalter
wie Meyens und Hildegard von Bingen haben das Auge in die Diagnose mit
einbezogen.
Besonders die deutschen Naturheilkundigen haben sich für diese Methode geöffnet
und sie im Laufe der folgenden Jahrzehnte bis in unsere Zeit auf einen hohen
Wissens- und Erkenntnisstand gebracht. Es ist immer wieder zu beobachten, dass
den hervorragenden Forschungsarbeiten des Ignaz von Peczely Rechnung getragen
wird.
Abrechnung
Es wird nach Ziffer 14.1 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker berechnet.