Beschreibung des Verfahrens
„Wo immer die Natur einen Schmerz erzeugt, dort häuft sie schädliche Stoffe an und versucht sie zu entleeren, und wenn sie das nicht selber fertig bringt, so muss der Arzt eine künstliche Öffnung schaffen durch Schröpfen, Blutegel und dergleichen.“ In der traditionellen Naturheilkunde hat man sich an diesen klassischen Lehrsatz der alten Heilkundigen erinnert.
Der Aderlass gehört aus naturheilkundlicher Sicht zu den sogenannten Ausleitungsverfahren.
Die Ausleitung von Blut aus der Vene wurde zu allen Zeiten zur Behandlung von solchen Krankheiten benutzt, bei denen das Blut bzw. die Überfüllung mit Blut als krankmachender Faktor angesehen wurde. Für den Aderlass hat es seit jeher ganz strenge Regeln gegeben, die auch heute nicht missachtet werden dürfen.
Üblicherweise werden maximal bis 500 ccm Blut aus der Vene entnommen – unter genauester Beachtung der Hygienevorschriften.
Anwendungsgebiete
Bluthochdruck, akute entzündliche Erkrankungen, Krankheiten mit Vermehrung roter Blutkörperchen, venöse Blutfülle (Hämorrhoiden, Krampfadern).
Klinisch-notfallmedizinische Indikationen wurden hier absichtlich nicht mit aufgeführt.
Die vorgenannten Anwendungsgebiete stellen kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände oder Leiden dar.
Kombinationsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist der Aderlass mit allen anderen naturheilkundlichen Verfahren kombinierbar.
Geschichte
Die Methode des Aderlasses gibt es bereits seit der Antike. Im 17. bis 19. Jahrhundert geriet der Aderlass (ähnlich wie das blutige Schröpfen) etwas in Verruf, weil die oben angesprochenen Regeln missachtet wurden und oft zu viel Blut entnommen wurde. Der große Hahnemann gehörte zu Lebzeiten zu den größten Kritikern des Aderlasses (Homöopathie). Heute hat der Aderlass bei Heilpraktikern wieder den ihm zugehörigen Stellenwert erhalten.
Abrechnung
Der Aderlass wird nach Ziffer 26.2 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker abgerechnet.