Gift im Kraut

Mehrere Organisationen haben in jüngerer Zeit davor gewarnt, dass sich die Chemikalien 

  • BAC (Benzalkoniumchlorid) und 
  • DDAC (Didecylmethylammoniumchlorid) 

in Gemüsen in höherer als der erlaubten Konzentration befinden. Das Bundesministerium für Risikobewertung sieht derzeit keine Veranlassung für eine Warnung.

Wie kann das passieren?

Beide Substanzen, es handelt sich um quartäre Ammoniumverbindungen, sind in Desinfektions- und Pflanzenstärkungsmitteln vorhanden. Laut Information von Greenpeace befinden sich diese Substanzen in Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care und Wuxal Aminoplant. Gärtner, die diese Mittel verwendeten, wussten nichts von der Gefahr. Und bis dato waren die Mittel auch in der biologischen Landwirtschaft zugelassen. DDAC ist wegen seiner tensiden Wirkung geschätzt. Es gilt als waschaktive Substanz. Beide Substanzen werden darüber hinaus als allgemein keimtötend eingestuft.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Verkauf und die Anwendung der Pflanzenstärkungsmittel bereits untersagt.

Und die Moral von der Geschichte?

Generell wie bereits im Artikel über die Händedesinfektion gesagt, Vorsicht walten lassen beim Umgang mit Desinfektionsmitteln. Lesen Sie die Inhaltsinformation und verzichten Sie auf den Einsatz eines solchen Mittels, wenn Sie die Inhaltsstoffe nicht kennen oder bewerten können. Für Personen, die Lebensmittel verarbeiten, gilt der folgende Hinweis aus dem Lebensmittelrecht: „Wenn Desinfektionsmittel gleich welcher Art zur Desinfektion von Arbeitsflächen zum Einsatz kommen, sind die Arbeitsflächen nach der Anwendung des Desinfektionsmittels mit ausreichend klarem Wasser und neutralen Einmaltüchern nachzuspülen, um eventuelle Reste des Desinfektionsmittels abzuspülen.

Und wer gehört alles zum Kreis der Personen, die Lebensmittel verarbeiten? Wir alle, jeder der Frühstück, Mittag oder Abendessen für sich und seine Lieben zubereitet.

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